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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 Sa 93/17   

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https://dejure.org/2017,58445
LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 Sa 93/17 (https://dejure.org/2017,58445)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.08.2017 - 1 Sa 93/17 (https://dejure.org/2017,58445)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. August 2017 - 1 Sa 93/17 (https://dejure.org/2017,58445)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung - Wirksamkeit einer Versetzungsanordnung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 6
    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ; ArbGG § 64 Abs. 6
    Tatsächliche und rechtliche Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 Sa 93/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Grenze gewahrt ist, trägt der Arbeitgeber (BAG 13.03.2007 -9 AZR 433/06-, juris, Rn. 81; 02.11.2016 -10 AZR 596/15- , juris, Rn. 35).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 Sa 93/17
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Grenze gewahrt ist, trägt der Arbeitgeber (BAG 13.03.2007 -9 AZR 433/06-, juris, Rn. 81; 02.11.2016 -10 AZR 596/15- , juris, Rn. 35).
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 Sa 93/17
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 17.02.2016 - 2 AZR 613/14-, juris Rn. 13).
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